Rechtzeitig etwas für die Gesundheit tun

Das besondere Angebot der Heilbäder und Kurorte

Familie, Beruf und Freizeit, 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche … Dieser Dauereinsatz fordert uns oft ganz schön heraus, nicht selten mit der Folge, dass wir uns erschöpft und ausgelaugt fühlen. „Die Akkus wieder aufladen“ – wer kennt dieses Gefühl nicht? Dann hilft eine ambulante Vorsorgeleistung (Badekur). Sie ist angezeigt, wenn die körperliche oder geistige Gesundheit bereits geschwächt ist und dient dazu, wieder richtig gesund und fit zu werden.

„Zur Kur fahren“

Jahrzehntelang war dieses Gesundheitsangebot eine Ermessensleistung der Krankenkassen, heute ist es wieder eine Pflichtleistung, geregelt durch § 23 (2) SGB V. Somit steht diese Kombination aus Urlaub und medizinischer Prävention jedem zur Verfügung, egal ob noch berufstätig oder bereits im Ruhestand – und das bei Bedarf alle drei Jahre. 

Auf das Ortsprädikat kommt es an

Die ambulante Vorsorgeleistung kann nur in einem anerkannten Kurort (z. B. Seeheilbad, Kneippkurort, Heilklimatischer Kurort) durchgeführt werden, denn das Prädikat garantiert die besondere und ganzheitliche Gesundheitskompetenz und Infrastruktur dieser Orte. Je nach Indikation verschreibt der Badearzt verschiedene Leistungen wie medizinische Bäder und Packungen, Inhalationen, Massagen, Krankengymnastik, Bewegungs- und Entspannungsübungen sowie Ernährungsberatung.

Natürliche, ortsgebundene Heilmittel für schonende Anwendungen

In Schleswig-Holstein mit seinen zwei Küsten kommen insbesondere die natürlichen Heilmittel des Meeres zur Anwendung (Thalassotherapie). In den Seeheilbädern kann man z. B. Meerwasser inhalieren, Meerwasserbäder genießen und sich Packungen aus Meeresschlick verabreichen lassen – eine Wohltat für alle, die unter Atemwegs- und Hautkrankheiten leiden oder Probleme mit dem Bewegungsapparat haben. Auch die Kneipptherapie mit ihren fünf Säulen (Bewegung, Ernährung, Hydrotherapie, Heilpflanzen und Lebensordnung) spielt eine wichtige Rolle. Die stets ganzheitlichen und nachhaltigen Angebote der Heilbäder und Kurorte helfen hervorragend bei der Stressbewältigung und bieten so Entspannung für Körper, Geist und Seele – probieren Sie es aus!

Ihr Weg zur ambulanten Vorsorgeleistung (Kur)

Sprechen Sie zuerst mit Ihrem Hausarzt und stellen Sie gemeinsam einen schriftlichen Antrag auf eine ambulante Vorsorgeleistung gemäß § 23 (2) SGB V. Im Falle einer Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Liegt die Bewilligung der Krankenkassevor, wählen Sie einen für Ihre Indikation passenden Kurort aus und buchen Ihre Unterkunft. Einige Wochen vor Ihrer Anreise vereinbaren Sie den Termin beim Badearzt, der Ihnen Ihr ganz individuelles und ganzheitliches Therapieprogramm erstellt.

Haben Sieʼs gewusst? Man kann gemeinsam zur Kur fahren, denn eine Begleitung ist möglich. Gerne informiert Sie der Heilbäderverband Schleswig-Holstein e. V. Sie über die Möglichkeiten!


Kontakt

Heilbäderverband Schleswig-Holstein e. V.
Wall 55 · 24103 Kiel
Telefon 0431 2108838
info@heilbaederverband-sh.de
​​​​​​​www.heilbaederverband-sh.de


Text: Heilbäderverband Schleswig-Holstein e. V.
Fotos: Heilbäderverband Schleswig-Holstein e. V., Peter Lühr, Sibylle Zettler