Deshalb ist die Entscheidung für eine Vorsorgevollmacht grundsätzlich die richtige – und zwar ganz unabhängig vom Alter. Jeder von uns kann durch Krankheit oder einen Unfall in die Situation kommen, die eigenen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln zu können. Was jedoch häufig nicht bekannt ist: Ohne hinreichende Bevollmächtigung sind selbst die eigenen Kinder nicht legitimiert und der Ehegatte/eingetragene Lebenspartner hat lediglich ein partielles, zeitlich befristetes Notvertretungsrecht. Die gerichtliche Bestellung eines fremden Betreuers kann die unerwünschte Folge sein. Mit einer Vorsorgevollmacht kann dies verhindert und können zugleich Personen bevollmächtigt werden, zu denen ein Vertrauensverhältnis besteht.
Durch ein notarielles Testament kann die gewünschte Erbfolge sichergestellt werden. Zudem macht das notarielle Testament ein oder mehrere Erbscheinsverfahren grundsätzlich entbehrlich und bewirkt damit auch eine erhebliche Kostenersparnis.
Hier hilft die Beratung durch einen fachkundigen Notar oder Rechtsanwalt.
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Kim Maurice Rohde
Rechtsanwalt und Partner der Sozietät
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