INFOVERANSTALTUNG „SCHENKEN. STIFTEN. VERERBEN.“

Wir können frei entscheiden, wem wir unser Erbe hinterlassen möchten. Doch wie können wir sicherstellen, dass unser Geld nachhaltig Gutes bewirkt? Fragen dazu beantwortet Rechtsanwalt Jan Schipkowski zusammen mit der Stiftung Naturschutz.

Herr Schipkowski, wann sollte man das Testament erstellen?

Die Errichtung eines Testamentes ist grundsätzlich immer sinnvoll. Nur durch ein Testament kann sichergestellt werden, dass das eigene Hab und Gut an diejenigen fällt, die man bedenken möchte. Beim Eintritt der gesetzlichen Erbfolge, wenn also kein Testament hinterlassen wurde, ergeben sich häufig ungewollte Konsequenzen. Daher sollten Testamente auch immer Ersatzerbenregelungen enthalten, falls benannte Erben vor dem Erbfall versterben sollten. Auch sollten Testamente möglichst früh errichtet werden, um auch für unerwartete Ereignisse eine Regelung zu treffen.

Sollte man bei der Testamentserstellung immer einen Anwalt oder eine Anwältin zurate ziehen?

Eine Beratung sollte möglichst immer in Anspruch genommen werden. In der Praxis zeigt sich, dass eigenständig erstellte Testamente häufig zwar gut gemeint sind, aber letztlich keinen eindeutigen oder auch einen missverständlichen Inhalt haben. Dies führt häufig zu ungewünschten Ergebnissen.

Manche möchten ihr Haus schon zu Lebzeiten übertragen. Wie können sie sich rechtlich absichern, damit sie in dem Haus wohnen bleiben können?

Zunächst sollte sorgfältig erwogen werden, ob eine lebzeitige Übertragung sinnvoll ist. Es wird häufig nicht bedacht, dass eine übertragene Immobilie nicht mehr veräußert werden kann, die oder der Übertragende also selbst keine Geldmittel mehr generieren kann. Bei der Übertragung kann die eigene Absicherung durch Wohn- oder Nießbrauchrechte unmittelbar im Grundbuch erfolgen. Übertragende können sich auch die Rückübereignung der Immobilie bei dem Eintritt bestimmter Fälle vorbehalten, z. B. wenn Beschenkte vorversterben.
„Das Erbrecht ist ein großer Werkzeugkasten. Die verschiedenen Werkzeuge müssen mit Fachkunde und Bedacht eingesetzt werden, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen.“

Die Stiftung Naturschutz ist steuerlich begünstigt, richtig?

Als gemeinnützige Organisation ist die Stiftung Naturschutz von der Erbschaftsteuer befreit. Der Gesetzgeber fördert damit gesellschaftliches Engagement und stellt sicher, dass gemeinnützigen Organisationen zugewandte Vermögenswerte in vollem Umfang zu Gunsten der Allgemeinheit eingesetzt werden können.

Herr Stratmann, in welcher Form kann man die Stiftung Naturschutz finanziell unterstützen?

Wir unterscheiden zwischen Spende, Stifterfonds und Treuhandstiftung. Eine Spende kann man zu Lebzeiten überweisen und die wird dann komplett aufgebraucht. Der Stiftungsfonds ist eine Art Sparschwein, das unter dem Dach der Stiftung Naturschutz errichtet und einem bestimmten Zweck gewidmet wird. Eine Treuhandstiftung ist eine eigene Stiftung mit eigenem Gremium, in dem sich ein*e Stifter*in engagieren kann. Allerdings ist der Verwaltungsaufwand auch höher. Sie arbeitet aus ihren Erträgen für die vorgesehenen Zwecke. Man kann außerdem über eine Zustiftung Vermögen in eine bestehende Stiftung geben.

Wie wird das Geld verwendet?

Wir finanzieren mit unserer Arbeit den Schutz heimischer Tiere und Pflanzen. Wir schaffen beispielsweise neuen Wald für die bedrohte Haselmaus, Auenlandschaften für den Otter oder kaufen einen Acker, um ihn zur blütenbunten Wiese für Insekten zu machen. Wir bringen aber auch trockengelegte Moore wieder in ihren nassen intakten Zustand zurück. Das ist Natur- und Klimaschutz zugleich, denn intakte Moore binden ungeheuer viel CO2.
„Naturjuwele für die Ewigkeit bewahren.“

Wie sollte man das Testament gestalten, damit die Natur einen möglichst hohen Nutzen davon hat?

Wenn man eine gemeinnützige Organisation im Testament bedenkt, würde ich immer dazu raten, das in Form eines Vermächtnisses zu tun. Das kann eine bestimmte Geldsumme sein, aber auch ein Gegenstand oder eine Immobilie. Dann ist ganz klar abgegrenzt, welcher Teil des Erbes an die Stiftung geht, ohne dass die begünstigte Organisation selbst Erbin wird. Es kann sonst passieren, dass die Stiftung Teil einer Erbengemeinschaft wird, diese zerstritten ist, und der Wille der Erblasser*innen jahrelang nicht verwirklicht werden kann.

Gibt es Richtlinien, an denen sich die Stiftung orientiert?

Unsere Richtschnur ist unsere Satzung, die sogar im Landesnaturschutzgesetz verankert ist. Dort ist unsere Aufgabe festgelegt: Lebensräume für gefährdete Tier- und Pflanzenarten unserer Heimat zu sichern. Wir arbeiten daran, ein Netzwerk von Biotopen zu schaffen, damit Populationen seltener Arten nicht zu klein werden und vor dem Aussterben bewahrt werden.

Warum ist es gut, sein Erbe einer Stiftung zukommen zu lassen?

Stiftungen hat der Gesetzgeber so angelegt, dass sie für die Ewigkeit wirken sollen. Die ältesten Stiftungen sind weit mehr als 500 Jahre alt. Alle Flächen, die die Stiftung Naturschutz erwirbt, sind mit der Zweckbindung Naturschutz belegt. Sie können also nicht einfach wieder zu Bauland oder Intensiv-Acker werden.

INFOVERANSTALTUNG

Mehr zum Thema „Schenken. Stiften. Vererben.“ erfahren Sie am 8. November um 17.30 Uhr, Veranstaltungszentrum Kiel, Faluner Weg 2. Nach einem anschaulichen Vortrag von Jan Schipkowski ist Zeit für Ihre Fragen an den Rechtsanwalt und an Markus Stratmann von der Stiftung Naturschutz.

Jetzt anmelden: www.stiftungsland.de/gutes-tun

Broschüre zum Thema

Einen guten ersten Überblick zum Thema gibt der kostenlose Ratgeber der Stiftung Naturschutz.

Gern können Sie diesen anfordern bei Markus Stratmann markus.stratmann@stiftungsland.de oder Telefon 0431 210 90 410.


Die größte Naturschutzorganisation stellt sich vor

Die Stiftung Naturschutz ist die größte Naturschutzorganisation in Schleswig-Holstein. In diesem Jahr feiert sie ihr 45-jähriges Bestehen. Bis heute ist ihr Stiftungsland auf fantastische 38.500 Hektar angewachsen. Diesen Schatz hüten 110 Mitarbeiter*innen. Sie schaff den letzten Rückzugsraum für Tier- und Pflanzenarten, die wir fast verloren hätten.

Im Herzen des Landes führt die Stiftung genutzte Moore zurück in ihren ursprünglichen Zustand. Sie macht Schleswig-Holstein durch diese Wiedervernässung zur Vorreiterin im Klimaschutz. Denn das in den Stiftungsmooren gebundene CO2 ist wichtiger Beitrag zu einer lebenswerten Zukunft für alle, die hoffentlich noch auf uns folgen werden.

Die Stiftung Naturschutz blickt mit viel Respekt und Zuneigung auf das, was sie täglich schützt. Auf das Erreichte ist sie stolz. Doch sie weiß auch, welche Aufgaben noch vor ihr liegen. Auf langen Wegen braucht man viele Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Viele von ihnen haben bei der Stiftung ihr Herzensprojekt gefunden. Sie geben mit gutem Gefühl. Natürlich hier.


KONTAKT

Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
Eschenbrook 4
24113 Molfsee
Telefon: 0431-21090101
Telefax: 0431-21090102
E-Mail: info@stiftungsland.de


Text: Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein
Fotos: Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein, Jan Schipkowski